Allgemeine Verkaufs, Lieferungs und Zahlungsbedingungen der Motor-Elektrik BVS GmbH

Stand: 5/2012

1. Präambel

Die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle Kauf-, Reparatur sowie alle sonstigen Verträge, die mit unseren Kunden (nachfolgend auch Besteller genannt), welche unsere Waren erwerben oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, abgeschlossen werden. Davon abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner entfalten uns gegenüber keine bindende Wirkung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir die Geschäftsbedingungen unserer Partner ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Schweigen unsererseits gilt sowohl bezüglich abweichender Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner als auch hinsichtlich jedweder Willenserklärung unserer Vertragspartner als Ablehnung.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Sämtliche Angebote unsererseits

Seien sie schriftlich oder mündlich abgegeben, sind bezüglich ihres gesamten Inhalts freibleibend und stellen lediglich eine Einladung an unsere Vertragspartner dar, selbst ein bindendes Vertragsangebot abzugeben. Antwortet einer unserer Vertragspartner auf ein freibleibendes Angebot unsererseits, stellt diese Antwort ein Angebot unseres Vertragspartners auf Abschluss eines Vertrages dar. Schweigen unsererseits auf dieses Angebot bedeutet stets, dass wir dieses Angebot ablehnen. Die Zusendung von Preislisten, Katalogen, Prospekten usw. an Interessenten verpflichten uns nicht zur Lieferung. Auskünfte unsererseits jedweder Art entfalten nur Rechtswirkung, wenn sie schriftlich abgegeben werden und von einem zeichnungsberechtigten Mitarbeiter unterschrieben sind. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir ausdrücklich keinerlei Gewähr. Derartige Auskünfte sind stets unverbindlich.

2.2 Angebote und Aufträge gelten ausschließlich nur dann als angenommen

wenn sie von uns schriftlich angenommen (bestätigt) oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, sondern werden die Aufträge einfach ausgeführt, so gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung. Insbesondere Aufträge, welche per Telegrafen, Telefax, E-Mail oder telefonisch bei uns eingehen, gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung (eine Bestätigung per Fax oder E-Mail steht einer schriftlichen Bestätigung gleich) als angenommen. Telefonische Zusagen sind stets unverbindlich.

2.3 Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen und Prospekten

sind immer nur als Circa-Angaben zu betrachten. Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, die die Verwendbarkeit für den vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern im Katalog, Preislisten, Prospekten, Angeboten, Auftragszetteln, Rechnungen und sonstigen Erklärungen sind wir, soweit diese offensichtlich oder nur geringfügig sind, berechtigt, Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbelastung und/oder Gutschrifterteilung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen.

3. Lieferung

3.1 Bei den Angaben über Lieferzeiten handelt es sich stets um Zirka-Angaben

Diese sind nicht verbindlich. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Sofern angegebene Lieferfristen nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden, sind diese stets freibleibend. Soweit Lieferfristen im Ausnahmefall ausdrücklich schriftlich und verbindlich vereinbart worden sind, kann der Kunde bei Überschreitung der Lieferfristen nach 440, 323, 326 Abs. 5 BGB vom Vertrag zurücktreten oder nach 441 BGB den Kaufpreis mindern. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Letzteres hat der Kunde zu beweisen.

3.2 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

welche eine vertragsgemäße Abwicklung des Auftrags gefährden können, sowie unverschuldete Leistungsstörungen auf unserer Seite oder auf Seiten unserer Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder unvorhersehbarer Werkstoffmangel, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten oder den Liefertermin dementsprechend zu verschieben, ohne dass dem Besteller hieraus, mit Ausnahme seines gesetzlichen Rücktrittsrechtes, Ansprüche erwachsen. Wir verpflichten uns für solche Fälle, den Besteller unverzüglich über bei uns oder unseren Lieferanten auftretende Leistungsstörungen nach Art und Umfang zu informieren.

4. Versand und Verpackung

4.1 Die Kosten für Verpackung und Versand

werden dem Kunden in schriftlichen Angeboten und Auftragsbestätigungen bzw. in Katalog- oder Prospektbeschreibungen mitgeteilt. Preise in schriftlichen Auftragsbestätigungen und/oder Rechnungen sind verbindlich. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern auf Rechnungen oder Lieferscheinen des Verkäufers bleiben vorbehalten. Wir verpflichten uns, den Besteller unverzüglich nach Entdeckung des Irrtums zu informieren.

4.2 Die Preise verstehen sich in Euro

sofern bei Auslandsaufträgen keine anderslautende Vereinbarung getroffen worden ist. Sofern eine Abrechnung in ausländischer Währung ausdrücklich vereinbart ist, wird der am Tag der Lieferung gültige Währungskurs in Anrechnung gebracht. Generell ist in den Preisen die Mehrwertsteuer nicht enthalten, soweit diese nicht ausdrücklich ausgewiesen wird. Die Mehrwertsteuer wird grundsätzlich in gesetzlicher Höhe zusätzlich berechnet.

4.3 Preisänderungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt

Erhöhungen der Entgelte für Waren und Leistungen sind zulässig, wenn diese nach vier oder mehr Monaten nach Vertragsabschluss oder im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden sollen.

6. Gewährleistung

6.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Verjährungsfristen

unter nachfolgenden Einschränkungen: Ansprüche des Kunden verjähren wegen Sachmängeln bei Reparaturleistungen einschließlich der eingebauten Teile in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes, beim Kauf in einem Jahr ab Übergabe. Dies gilt jedoch nur, soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, so stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme ausdrücklich vorbehält. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

6.2 Beim Verkauf/Einbau gebrauchter Waren/Teile ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen

Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist, in diesem Fall verjähren Ansprüche wegen Mängeln innerhalb eines Jahres.

6.3 Handelt es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann im Sinne des HGB

so müssen Beanstandungen wegen unvollständiger oder Falschlieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Ware, bei uns eingehen. Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Rüge trägt der Besteller. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung der vorstehend geschilderten Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung insgesamt als genehmigt. Beanstandete Waren sind an uns ordnungsgemäß verpackt frachtfrei zurückzusenden. Mitgelieferte Pack- und Kontrollzettel sind beizufügen.

6.4 Änderungen in Konstruktion oder Ausführung bereits bestellter Waren

die wir oder unsere Zulieferer nach Vertragsabschluss vornehmen, führen zu keinerlei Gewährleistungsansprüchen auf Seiten des Bestellers. Jegliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers aufgrund derartiger Maßnahmen sind ausgeschlossen, soweit sich die Gebrauchstauglichkeit der bestellten Waren gegenüber der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit nicht wesentlich verschlechtert.

6.5 Die Gewährleistung erlischt

wenn der Liefergegenstand durch den Kunden oder Dritte verändert, mit Fremdteilen versehen oder in sonstiger Weise auf diese eingewirkt worden ist und/oder wenn die gesetzlichen bzw. vom Zulieferer bestimmten Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht eingehalten werden. Dies gilt nicht, wenn der Mangel/Schaden dadurch nicht verursacht worden ist.

6.6 Die Gewährleistung geht dahin

dass wir nach unserer Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir den Mangel nicht beheben können. Weitergehende Ansprüche, auch auf Ersatz etwaiger Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Soweit für bestimmte Teile besondere Garantiebedingungen der Hersteller bestehen, sind wir berechtigt, diese Bedingungen anzuwenden, soweit sie gesetzliche Mängelrechte nicht beschränken, auch wenn diese dem Käufer nicht bekannt sind. Auf Anforderung werden wir sie dem Käufer zur Verfügung stellen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir die ausgetauschten oder instandgesetzten Teile frachtfrei an. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Waren bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum.

7.2 Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Auf Verlangen des Bestellers verpflichten wir uns, auf diesen erweiterten Eigentumsvorbehalt zu verzichten, wenn der Besteller sämtliche mit der Warenlieferung in Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherheit geleistet hat. Ebenso verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

7.3 Dem Besteller ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte beeinträchtigen Verfügungen sind dem Besteller nicht gestattet. Der Besteller tritt hiermit alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung in Höhe des Bruttorechnungsbetrages unserer Forderung sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den auf den Rechnungen vermerkten Zahlungszielen und -bedingungen.

Bei ersten Lieferungen behalten wir uns Versendung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor.

8.2 Bei Zahlungsverzug hat der Besteller

soweit es sich um einen Verbraucher handelt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen.

8.3 Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Forderung verrechnet.

Scheckzahlungen gelten erst nach deren unwiderruflicher Gutschrift als bewirkt. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und unter dem Vorbehalt der Diskontierung zahlungshalber angenommen. Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Käufers. Falls die Wechsel in unserem Depot verbleiben, sind wir berechtigt, die Diskontspesen der Privatbanken zu berechnen.

8.4 Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nach Auftragserteilung oder stellt sich aufgrund eingeholter Auskünfte heraus, dass gegen seine Kreditwürdigkeit Bedenken entgegenstehen sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.

8.5 Unsere Außendienstmitarbeiter (Vertreter) sind zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

8.6 Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit seine Ansprüche aus demselben zugrundeliegenden Vertrag beruhen.

9. Haftung

9.1 Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der fahrlässig verursacht wurde so haften wir beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Besteller für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur für etwaig damit verbundene Nachteile des Bestellers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel der Ware verursachte Schäden wird nicht gehaftet.

9.2 Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

9.3 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist unter 3 abschließend geregelt.

9.4 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Mitarbeiter unseres Betriebes für durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

10.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.

10.2 Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

10.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.